Vergleich der Berufsbezeichnungen
zertifizierter (Grundlage = Akkreditierungsverfahren) Sachverständiger
./.
öffentlich-bestellt und vereidigter Sachverständiger
Fragestellung: „Ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 genauso anerkannt wie eine öffentliche Bestellung ?“
Antwort: Ja.
Begründung und Nachweis: Die Rechtsprechung hat bereits in 2017 bestätigt, dass beide Qualifikationen als gleichwertiger Nachweis besonderer Sachkunde gelten (können).
Für Interessenten und Mandanten sowie für alle Geschäftspartner ist es wichtig, darauf zu achten, bei der Auswahl des Sachverständigen, dass immer auf Grundausbildung, Berufsausbildung, nachweisbare Berufserfahrung und eine anerkannte Zertifizierung oder ggf. eine öffentliche Bestellung vorliegt.
Nur so kann eine fachkundig und marktgerechte Immobilienbewertung nach
- 194 BauGB gewährleistet werden.
Quellenangaben: Baden-Württemberg, Landgericht Hechingen; Az: 1 OH 19/15; Urteil vom 19.07.2017,
hier:
Veröffentlichung im Bundesverband, Fachblatt = die Anerkennung der Qualifikationen sind dem Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 und dem öffentlich-bestellt-vereidigten Sachverständigen in JEDER HINSICHT GLELICHZUSTELLEN.
