Dienstleistungen

Gutachten – kaufmännisch, neutral, wissenschaftlich, rein objektiv recherchiert und untermauert

Wir erstellen für Sie Gutachten nach Ihrer Auftragserteilung, sofern die Vereinbarung gegengezeichnet wurde und die Anzahlung von 50 % auf unserem Geschäftskonto eingegangen ist. Die Abrechnung unserer Kosten wird dem JVEG (Stand: Januar 2021, siehe dort) zu Grunde gelegt.

Sie erhalten Ihr Gutachten innerhalb von zehn bis zwölf Werktagen nach Auftragserteilung bzw. Vorortbeschlagnahme, unter der Voraussetzung, dass alle notwenigen Unterlagen zur Ausarbeitung für Ihren Auftrag vorliegen.

Gutachten werden zur Vorlage bei Ämtern, für Erbauseinandersetzungen, Institutionen, Versicherungsgesellschaften, Notaren, Gerichten u.v.m. banken-unabhängig in qualifizierter Form oft benötigt. Wir sind in mehreren Bereichen fachlich zur Gutachtenerstellung autorisiert und befähigt.

„Verbindlicher Sachverstand aus einer Hand.“

Fachbereiche bzw. Vorgehensweise

  • Unser Erst-Kontakt: In-Augenscheinnahme bei Ihnen vor Ort mittels einem Pauschalbetrag.
  • Zustandsberichte aller Immobilienarten
  • Prävensionsgutachten
  • Gutachten – Kurzfassung
  • Testate
  • Selbständiges Beweisverfahren als qualifizierter Parteivortrag (ehem. Beweissicherungsverfahren)
  • Schimmel- und Feuchtigkeitsschadens-Gutachten
  • Baumangelgutachten und Bauschadengutachten
  • Gewerksbewertungen
  • Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Immobiliengutachten; Wohnungen, Häuser, Gewerbe und Industrie
  • Umbau-Gutachten für ein barrierefreies Zuhause
  • Übernahmegutachten in Form von Protokollarbeit
  • Mietwertgutachten
  • HACCP-Konzept-Gutachten für Gewerbe, Unternehmen und Privatpersonen
  • Durchsicht eines bereits vorhandenen Gutachtens
  • Ursachenforschung bei vorhandenen Bauschäden, Feuchte-/Schimmelschäden ff.
    in Kooperation mit Bauleitungen, Architekten, Bauingenieuren
  • Zertifizierte Objektbesichtigung für Innen- und Außenbesichtigungen

Spezialbereiche

  • Immobiliengutachten für historische Gebäude
  • Schweizer Ertragswertverfahren für Unternehmen
  • Gutachten für Leib- und Zeitrenten/Verrentungsmodell von Wohnungen, Häusern und für Gewerbe als „zweite Rente“
  • Immobilien-Teilverkauf-Bewertung
  • Bewertung kompletter Firmen, Geschäfte, Läden
  • Residuum = Residualwertverfahren (auch Investorenmethode oder Bauträgermethode genannt) ist ein Begriff aus der Immobilienbewertung zur Ermittlung des maximalen Bodenkaufpreises. Das Verfahren wird in der Regel im Rahmen der Projektentwicklung angewendet, wenn ein Investor an der Frage interessiert ist, welchen maximalen Grundstückspreis er zahlen kann, um das Projekt wirtschaftlich zu realisieren.
  • kaufmännische Bauleitung nach LBO §§ 42 bis 45 unter den Gesichtspunkten der Gutachtertätigkeit im Fachbereich Baumängel, Bauschäden, Schimmel-/Feuchte-Fogging-Schäden und Barrierefrei-Bauen
  • Radon-Prüfung im Objekt durch zertifizierte, zugelassene, geeichte Langzeitmessgeräte in Baden-Württemberg und Sachsen zur Dokumentation, Wertausarbeitung und Analyse
  • Energieausweis in Form eines Energiegutachtens
  • Plausibilitätsdurchsicht von Hausgeld-, WEG-, Miet- und Betriebskostenabrechnungen für Eigentümer und Mieter

Nischenbereiche

Kaufmännische sowie technische Bauleitung, Bauabnahmen/Protokollierung der Übergaben sowie Zusammenarbeit bzw. Weitervermittlung an Nischen-Fachgutachter wie z. B. Gewässergutachter oder Baum-/Gewächsgutachter.